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Dienstleistungen A-ZDienstleistung

Vorübergehendes Haltverbot einrichten

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie ein Haltverbot beantragen. Dieses ermöglicht Ihnen das bequeme Be- und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung.

Sie dürfen an öffentlichen Straßen ohne vorherige Genehmigung (beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen) keine Parkplätze eigenmächtig reservieren.

Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte Reservierungen nicht beachten.

Hinweis: Gilt für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Haltverbot, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot dürfen Sie dagegen be- und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, in dem das Haltverbot eingerichtet werden soll

Straßenverkehrsbehörden ist, je nach Wohnort

  • das Landratsamt
  • in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten die jeweilige Stadtverwaltung oder
  • einige örtliche Straßenverkehrsbehörden
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Voraussetzungen

Sie ziehen um

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Verfahrensablauf

Die Halteverbotszone kann beim Ordnungsamt beantragt werden. Bitte benutzen Sie dafür den Antrag für die Sperrung von öffentlichen Verkehrsflächen, der auf dieser Seite zum Download bereitsteht.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

Haltverbotsschilder müssen etwa vier Tage vor dem Umzugstermin aufgestellt werden.

Bitte beantragen Sie die Sperrung rechtzeitig, mindestens eine Woche vor dem geplanten Termin.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren werden vom Landratsamt Göppingen, Straßenverkehrsamt erhoben. Über die Höhe der Gebühren können Sie sich dort infomieren.

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Sonstiges

Stehen am Umzugstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Haltverbotzone und behindern den Umzug, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen. Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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Hinweise
  • Wird im Bürgerservice bearbeitet