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NachrichtenNachricht

Änderung der Landesbauordnung
Einreichung von Bauanträgen direkt beim Baurechtsamt in Eislingen


Aufgrund der Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) vom 24.11.2023 sind alle Anträge in bauordnungsrechtlichen Verfahren, zum Beispiel Antrag auf Baugenehmigung, Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Antrag auf Baugenehmigung im Kenntnisgabeverfahren, Antrag auf Bauvorbescheid (sogenannte Bauvoranfrage), Antrag auf Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung in Salach, sondern direkt beim:

Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach

Schlossplatz 1

73054 Eislingen

einzureichen. Die Einreichung in Papierform ist während der Übergangsfrist nur noch bis zum 31.12.2024 zulässig. Danach ist die Antragstellung nur noch digital möglich.

Der Link zum virtuellen Bauamt des Baurechtsamt ist: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-eislingen-ottenbach-salach

Für vorhabensbezogene baurechtliche Fragen oder Fragen zum Verfahrensablauf steht die Bauverwaltung im Wege der Bauherrenberatung weiterhin zur Verfügung. Solche Anfragen sind bitte an bauverwaltung(at)salach.de zu richten.