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NachrichtenNachricht

! 3G und FFP2-Maskenpflicht in Rathaus und Bürgerservice !


Laut der aktuellen Corona-Verordnung treten zum 27.12.2021 sowie 01.01.2022 eine neue Bestimmungen in Kraft.

Änderungen zum 27. Dezember 2021

FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen

In Innenbereichen mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

Änderungen zum 01.01.2022

Gemäß § 17c der Corona Verordnung gilt ab dann beim Betreten von kommunalen Gebäude die 3G-Regelung. Für nicht immunisierte Personen bedeutet dies, dass der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Salach in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes Baden-Württemberg:

Aktuelle Corona-Verordnung