! 3G und FFP2-Maskenpflicht in Rathaus und Bürgerservice !
27.12.2021
Laut der aktuellen Corona-Verordnung treten zum 27.12.2021 sowie 01.01.2022 eine neue Bestimmungen in Kraft.
Änderungen zum 27. Dezember 2021
FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
In Innenbereichen mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
Änderungen zum 01.01.2022
Gemäß § 17c der Corona Verordnung gilt ab dann beim Betreten von kommunalen Gebäude die 3G-Regelung. Für nicht immunisierte Personen bedeutet dies, dass der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Gemeinde Salach in den Alarmstufen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landes Baden-Württemberg: