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NachrichtenNachricht

Informationen zur Landtagswahl 2021


Wahllokale, Corona-Regeln und Briefwahl


Bei der Landtagswahl sind umfangreiche Hygieneregeln einzuhalten. Das Land Baden-Württemberg hat  in § 10a CoronaVO Baden-Württemberg entsprechende Regelungen getroffen.
 
Maskenpflicht
Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske getragen werden. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sind. Das Attest muss in diesem Fall vorgezeigt werden.
 
Datenerhebung
Personen die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahllokal aufhalten (Wahlbeobachter) sind verpflichtet, eine Maske zu tragen und ihre Kontaktdaten anzugeben.
 
Zutrittsverbot
Wer in den letzten 10 Tagen vor der Wahl Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatte oder coronatypische Symptome zeigt (Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns) darf das Wahlgebäude nicht betreten. Es besteht bei kurzfristiger Erkrankung oder Quarantäne am Wahlsonntag noch bis 15:00 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Bitte melden Sie sich telefonisch beim Bürgerbüro unter Tel. 07162 / 4008-24.

Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen:

 
In den Wahllokalen werden zum Schutz von Wählern und Wahlhelfen Hygienemaßnahmen umgesetzt:
·         Desinfektionsmittel an den Eingängen
·         Spuckschutzwände
·         Einbahnregelungen
·         Abstandsregelungen
·         Regelmäßiges Lüften
 
Um den Sicherheitsabstand in den Wahllokalen zu gewährleisten und wegen der Bauarbeiten an der Staufeneckschule, haben wir drei Wahllokale in andere Gebäude verlegt. Bitte beachten Sie die Ortsangabe auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wahlbezirk 1:

früher Gemeinschaftsraum Seniorenwohnanlage Hauptstraße 74
jetzt: Pater-Anselm-Schott-Saal, Pfarrstraße 3

 
Wahlbezirk 3:

früher Staufeneckschule, Musiksaal
Jetzt: Stauferlandhalle, Foyer, Staufenecker Straße 41

Wahlbezirk 5:

Früher Staufeneckschule, Raum 008 Betreuung
jetzt: Staufeneckschule, Foyer blauer Grundschulpavillon, Staufenecker Straße 38

Wichtiger Hinweis zu den Briefwahlunterlagen:

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, erhält mit diesen einen Wahlschein (weißes Din-A4-Blatt) zugesandt. Wenn Sie Briefwahl beantragt haben und sich nachträglich entschließen, dass Sie doch lieber zum Wählen ins Wahllokal gehen möchten, müssen Sie diesen Wahlschein unbedingt mitbringen.  Die Wahlbenachrichtigung reicht in diesem Fall nicht mehr aus. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
 
In den Wahllokalen können keine fertig verpackten Briefwahlunterlagen abgegeben werden. Bitte werfen Sie Ihre Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag spätestens bis 18:00 Uhr in den Rathausbriefkasten.
 

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