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Abbuchungsermächtigung

Vorteile im Überblick:

  • kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
  • kein Überwachen von Zahlungsterminen
  • kein Mahnbrief und keine Mahngebühren
  • kein Säumniszuschlag
  • kein Risiko

Sie können jede Abbuchung innerhalb von 6 Wochen stornieren lassen und die Ermächtigung jederzeit widerrufen.Das Abbuchungsauftragsverfahren bringt für den Zahlungsempfänger – der Gemeinde Salach - erhebliche Rationalisierungseffekte.

Für den Verbraucher ist diese Form der bargeldlosen Zahlung ebenfalls von Vorteil, weil er von der Überwachung der Fälligkeitstermine entbunden ist und er weder Schecks auszustellen noch Überweisungsaufträge erteilen braucht.
Rückzahlungen von Guthaben an den Zahlungspflichtigen können schneller ohne großen Bürokratismus erfolgen.

Lastschriftrückgabe

Nicht eingelöste Lastschriften werden als Rücklastschriften bezeichnet. Sie werden zwischen den beteiligten Kreditinstituten zurückgerechnet, dem Konto des Zahlungsempfängers wieder belastet und dem Konto des Zahlungspflichtigen wieder gutgeschrieben. Gründe für die Rückgabe einer Lastschrift können sein:

  • Das Einzugskonto weist keine Deckung auf, das heißt, dass auf dem Konto weder ausreichendes Guthaben vorhanden ist noch eine ausreichende Kreditlinie besteht.
  • Das angegebene Konto besteht nicht oder ist aufgelöst worden.
  • Bei dem angegebenen Konto handelt es sich um ein Sparkonto.
  • Kontonummer und Name des Zahlungspflichtigen passen nicht zusammen.
  • Dies wird bei manchen Banken teilweise nicht mehr abgeprüft. Gesetzlich besteht für die Banken keine Verpflichtung dafür.
  • Es liegt kein Abbuchungsauftrag vor (nur beim Abbuchungsauftragsverfahren).
  • Wird eine Abbuchung seitens der kontoführenden Bank nicht ausgeführt und zurückbelastet, werden die Rückbelastungskosten in Höhe von 3,00 € dem Zahlungspflichtigen belastet.
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