Wasser-/ Abwassergebühr
Die Gebühren für die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung trägt der Hausbesitzer eines Gebäudes oder Grundstücks. In der Regel gibt es für jeden Haushalt einen Wasserzähler, auf dem die Menge des verbrauchten Wassers abgelesen werden kann.
Die Abwassergebühr wird rückwirkend zum 01.01.2010 nicht mehr ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch berechnet, sondern in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet.
Als Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr gilt weiterhin die bezogene Frischwassermenge (cbm Wasser). Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten bzw. überbauten und / oder befestigten Grundstücksflächen zu Grunde zu legen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die Kanalisation gelangen kann (qm versiegelte Fläche).
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Vorzimmer Finanzverwaltung
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Alle Wasserzähler müssen jährlich zum 31.12. abgelesen werden. Anschließend wird eine gemeinsame Abrechnung für Wasserzins, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr erstellt. Während des Jahres sind vierteljährlich Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld zu bezahlen. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der Verbrauchsmenge des Vorjahres.
2019
Wassergebühr: 2,49 € / Kubikmeter
Schmutzwassergebühr: 1,94 € / Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 0,37 € /Quadratmeter
2020
Wassergebühr: 2,46 € / Kubikmeter
Schmutzwassergebühr: 2,24 € / Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 0,44 € /Quadratmeter
2021
Wassergebühr: 2,35 € / Kubikmeter
Schmutzwassergebühr: 2,32 € / Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 0,44 € /Quadratmeter
2022
Wassergebühr: 2,29 € / Kubikmeter
Schmutzwassergebühr: 2,00 € / Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 0,39 € /Quadratmeter
2023
Wassergebühr: 2,50 € / Kubikmeter
Schmutzwassergebühr: 2,29 € / Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 0,42 € /Quadratmeter
2024
Wassergebühr: 2,55 €/Kubikmeter
Schmutzwassergebühr: 2,34 € /Kubikmeter
Niederschlagswassergebühr: 0,62 € /Quadratmeter
Abwassersatzung (AbwS) der Gemeinde Salach (siehe unten)
§ 13 Kommunalabgabengesetz (Gebührenerhebung)
§ 15 Kommunalabgabengesetz (Vorauszahlungen)
§ 17 Kommunalabgabengesetz (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen
Abwasserbeseitigung)