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Grundsteuer festsetzen

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die von den Grundstückseigentümern erhoben wird.

Es wird unterschieden zwischen Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien) und Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke).

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle
  • die Gemeinde, in deren Gebiet sich das Grundstück befindet
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Sie besitzen Eigentum, Teileigentum oder Erbbaurecht an einem Grundstück.

Als Grundstück zählen:

  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Wohnungs- und Teileigentumserbbaurechte
  • Gebäude auf fremdem Grund und Boden
  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Stückländereien)
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Verfahrensablauf

Das zuständige Finanzamt bestimmt den Grundsteuermessbetrag, der mit dem vom Gemeinderat in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz multipliziert wird.

Hebesatz Grundsteuer A: 395%
Hebesatz Grundsteuer B 415%.

Die so errechnete Grundsteuer wird mit einem eigenen Bescheid bekannt gegeben. Sie wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:

• 15. Februar
• 15. Mai
• 15. August
• 15. November

Hinweis: Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 1. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Kosten/Leistung

keine

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu
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Hinweise
  • Wird im Rathaus bearbeitet