Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Wasserversorgungssatzung (siehe unten) und der Abwassersatzung (siehe unten) der Gemeinde Salach geregelt.
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Bauplätze, allgemeiner Grundstücksverkehr, Beitragswesen
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt
- Sie sind
- Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
- erbbauberechtigt.
- Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
Sie erhalten von der Gemeinde Salach einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.
keine
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Der Beitrag richtet sich nach dem in der Satzung der Gemeinde Salach festgelegten Verteilungsmaßstab. Das ist eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschosshöhe.
Der Beitragssatz pro Maßstabseinheit ist in der Satzung festgelegt.
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