Erdbestattung - Beerdigung beauftragen
Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig, die für die Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein können. Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld einer Bestattung denken sollten.
Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder meist sogar alle notwendigen Erledigungen für Sie übernehmen.
Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls:
- Einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen.
- Der Arzt/die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus.
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
- Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen.
- Leiche überführen lassen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen). Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.
Im Anschluss daran sind eine Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) und eine Grabart zu wählen sowie ein Bestattungstermin zu vereinbaren (siehe Verfahrensablauf). Welche Grabarten auf dem Salacher Friedhof zur Verfügung stehen, ist unter Friedhof (siehe unten "verwandte Dienstleistung") aufgeführt.
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Vorzimmer Finanzverwaltung
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Vorzimmer Finanzverwaltung
Der jeweilige Friedhofsträger.
Die Vergabe und Abstimmung des Bestattungs- und Aussegnungstermins hat über das von der Gemeinde Salach beauftragte Bestattungsinstitut Zimmermann zu erfolgen. Das Bestattungsinstitut Zimmermann erreichen Sie oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen unter der Telefonnummer 07162/7802.
Siehe zum Punkt Fristen. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer variieren.
Von der Gemeinde Salach werden Bestattungsgebühren und Grabnutzungsgebühren gemäß dem Gebührenverzeichnis (siehe unten) zur Friedhofsatzung erhoben.
Keine.