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Erdbestattung - Beerdigung beauftragen

Für die würdevolle Begleitung des verstorbenen Menschen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig, die für die Hinterbliebenen gerade in der Zeit der Trauer sehr mühsam sein können. Hier finden Sie Informationen darüber, was Sie beachten müssen und woran Sie im Vorfeld einer Bestattung denken sollten.

Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, kann dieses einige oder meist sogar alle notwendigen Erledigungen für Sie übernehmen.

Erste Schritte nach Eintritt des Sterbefalls:

  • Einen Arzt oder eine Ärztin benachrichtigen.
  • Der Arzt/die Ärztin führt die Leichenschau durch und stellt die                   Todesbescheinigung aus.
  • Sterbefall beim Standesamt anzeigen. Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde aus.
  • Ein Bestattungsunternehmen benachrichtigen.
  • Leiche überführen lassen (erfolgt in der Regel durch das beauftragte Bestattungsunternehmen). Die Überführung muss spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen.

Im Anschluss daran sind eine Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) und eine Grabart zu wählen sowie ein Bestattungstermin zu vereinbaren (siehe Verfahrensablauf). Welche Grabarten auf dem Salacher Friedhof zur Verfügung stehen, ist unter Friedhof (siehe unten "verwandte Dienstleistung") aufgeführt.

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Mitarbeiter
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zuständige Stelle

Der jeweilige Friedhofsträger.

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Verfahrensablauf

Die Vergabe und Abstimmung des Bestattungs- und Aussegnungstermins hat über das von der Gemeinde Salach beauftragte Bestattungsinstitut Zimmermann  zu erfolgen. Das Bestattungsinstitut Zimmermann erreichen Sie oder das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen unter der Telefonnummer 07162/7802.

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Bearbeitungsdauer

Siehe zum Punkt Fristen. Im Übrigen kann die Bearbeitungsdauer variieren.

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Kosten/Leistung

Von der Gemeinde Salach werden Bestattungsgebühren und Grabnutzungsgebühren gemäß dem Gebührenverzeichnis (siehe unten) zur Friedhofsatzung  erhoben.

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Vertiefende Informationen

Keine.

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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen
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Hinweise
  • Wird im Rathaus bearbeitet