Volltextsuche auf: https://www.salach.de

Dienstleistungen A-ZDienstleistung

Fundsachen

Alle Fundstücke, die von ehrlichen Findern abgegeben werden, landen auf dem Fundamt im Bürgerbüro des Rathauses. Egal ob Kleidungsstücke, Schlüssel, Schirme, Brillen, Smartphones oder Fahrräder, wer etwas verloren hat, sollte auf jeden Fall einmal im Fundamt nachfragen.
 
Auch Tiere können zur Fundsache oder besser gesagt zum Fundtier werden. Entlaufene Hunde lassen sich dabei meistens anhand ihrer Steuermarke zuordnen. Sollte der Eigentümer eines Tieres nicht kurzfristig ermittelt werden können, wird das Tier im Tierheim untergebracht. Neben Hunden und Katzen werden auch öfter Schildkröten als Fundtiere abgegeben.  
 
Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat sich der Verlierer als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen. Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros bemühen sich bei jeder Fundsache zunächst, den Eigentümer ausfindig zu machen. Insbesondere bei Geldbeuteln mit Ausweisen oder Bankkarten ist dies meist ohne Probleme möglich. Frisch abgegebene Handys bleiben zunächst einmal griffbereit liegen, denn oftmals rufen die Eigentümer ihr eigenes Handy an, um es wiederzufinden. Außerdem werden die neu abgegebenen Fundsachen jede Woche im Salacher Boten veröffentlicht.
 
Holt niemand die Fundsache ab, wird sie zunächst sechs Monate lang vom Fundamt aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Finder Eigentum an der Fundsache erlangen. Was beim Fundamt liegen bleibt, wird nach Fristablauf entweder entsorgt oder öffentlich versteigert. Der Termin einer Fundsachenversteigerung wird rechtzeitig im Salacher Boten bekannt gemacht.
 

^
Mitarbeiter
^
Rechtsgrundlage

§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Anzeigepflicht des Finders)
 

^
Zugehörigkeit zu
^
Hinweise
  • Wird im Bürgerservice bearbeitet