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NachrichtenNachricht

Erreichbarkeit des Bürgerbüros für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen


Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 14.10.2022, 18:00 Uhr beim Bürgerbüro im Bürger- und Gesundheitshaus beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein postalischer Versand der Briefwahlunterlagen an die/den Antragsteller/in nur bis Mittwoch, 12.10.2022 sinnvoll ist. Danach empfehlen wir Ihnen, die Briefwahlunterlagen direkt im Bürgerbüro abzuholen, da die rechtzeitige Zustellung über die Post nicht mehr garantiert werden kann. Es besteht im Bürgerbüro auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt auszufüllen und abzugeben.

Am Samstag, 15.10.2022 ist das Bürgerbüro von 10:00 bis 12:00 Uhr besetzt (bitte klingeln). An diesem Tag ist noch der Ersatz von nicht zugegangenen Briefwahlunterlagen oder die Ausstellung von Briefwahlunterlagen bei plötzlicher Erkrankung möglich. Das bedeutet, wenn Sie Briefwahl beantragt haben und die Unterlagen nicht bei Ihnen angekommen sind, können Sie am Samstag noch Ersatz bekommen. Ebenso, wenn Sie z.B. wegen einer Corona-Erkrankung kurzfristig nicht ins Wahllokal kommen können.

Bei plötzlicher Erkrankung können auch am Wahlsonntag, 16.10.2022 bis 15:00 Uhr noch Briefwahlunterlagen beim Bürgerbüro beantragt werden. Wenn Sie das Bürgerbüro aufgrund einer Erkrankung nicht selbst aufsuchen können, kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht die Briefwahlunterlagen für Sie abholen. Einen Vordruck für die Vollmacht finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, dem 16.10.2022 bis 18:00 Uhr beim Rathaus (Briefkasten) eingehen, damit sie gewertet werden können.