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NachrichtenNachricht

Testpflicht im Schachenmayr-Freibad entfällt


Aufgrund von § 21 Abs. 5a Nr. 1 CoronaVO und der heutigen Bekanntmachung des Landkreises Göppingen, dass die Sieben-Tages-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 unterschritten hat, entfällt ab Mittwoch, 09. Juni 2021 die Nachweispflicht für einen negativen Schnelltest, eine vollständige Impfung oder einen Genesungsnachweis.

Die Buchung eines Online-Tickets bzw. einer Online-Reservierung über unseren Onlineshop ist weiterhin notwendig.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen frohes Schwimmen!