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NachrichtenNachricht

Schulen und Kitas können wieder öffnen, Click & Meet im Einzelhandel


Göppingen, 19. Mai 2021 – Das Gesundheitsamt stellt am heutigen Mittwoch, 19.05.21, fest, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Göppingen an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Schwellenwerte von 165 / 100.000 Einwohner und von 150 / 100.000 Einwohner unterschritten hat. Maßgeblich für diese Feststellung ist der vom Robert-Koch-Institut unter www.rki.de/inzidenzen  veröffentlichte Inzidenzwert.

Damit tritt die generelle Untersagung des Präsenzunterrichts an Schulen (§ 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG) sowie die grundsätzliche Schließung der Einrichtungen im Sinne des § 33 Nr. 1 und 2 IfSG (Kindertageseinrichtungen und vergleichbare Einrichtungen) am 21. Mai 2021 außer Kraft. Das bedeutet, dass ab Freitag, 21.05. Kitas und vergleichbare Einrichtungen wieder unter Pandemiebedingungen öffnen können. An Schulen ist wieder Präsenzunterricht in Form von Wechselunterricht möglich. Da eine 3-tägige Übergangszeit nach der CoronaVO aus organisatorischen Gründen eingeräumt wird, startet der Schulunterricht an den meisten Schulen voraussichtlich erst nach den Pfingstferien – dies ist die Entscheidung der jeweiligen Schulleitung.

Zulässig ist damit außerdem ab dem 21. Mai 2021 die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum, also Click&Meet.

Zu beachten ist, dass dabei die geltenden pandemiebedingten Regelungen einzuhalten sind. Dies sind insbesondere:

- Pro 40 Quadratmeter (m²) darf nicht mehr als ein Kunde gleichzeitig anwesend sein.

- Kunden und Beschäftigte müssen eine medizinische oder eine Maske der Standards FFP2-/KN95-/N95-/KF 94, KF 99 oder eines vergleichbaren Standards tragen.

- Ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest, eine Impfdokumentation oder eine bestätigte Infektion i.S.d. § 5 CoronaVO ist nachzuweisen.

- Eine vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit festem Zeitfenster

- Eine Dokumentation der Kontaktdaten.

Die entsprechenden Amtlichen Bekanntmachungen sind auf der Homepage des Landkreises verfügbar.

Weitere Öffnungsschritte im Landkreis Göppingen können erfolgen, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 100 / 100.000 Einwohner liegt.