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NachrichtenNachricht

Allgemeinverfügung des Landkreises zur Schließung der Kindertagesstätten


Kitas im Landkreis müssen ab Montag schließen

Notbetreuung bleibt möglich

Pressemitteilung des Landratsamtes Göppingen:

Das Landratsamt Göppingen hat heute eine weitere Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen im Landkreis veröffentlicht. Ab Montag, 19.04.2021 müssen Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen geschlossen bleiben.

Hintergrund ist die weiter steigende Inzidenz, die sich innerhalb einer Woche mehr als verdoppelt hat. Am heutigen Donnerstag meldet das Gesundheitsamt mit 140 Neuinfektionen den bisher höchsten Wert seit Beginn der Pandemie. 
 
Ausgenommen von dieser Maßnahme ist die Notbetreuung für teilnahmeberechtigte Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Kinder sind hier teilnahmeberechtigt, wenn eine Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist, wenn die Erziehungsberechtigten beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind oder wenn Kinder aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind. 
 
Ein besonders rascher Anstieg der Infektionszahlen wird laut Robert Koch-Institut (RKI) bundesweit bei Kindern und Jugendlichen beobachtet. Dies ist auch im Landkreis Göppingen festzustellen. Durch die Betriebsuntersagung und den damit deutlich reduzierten Kontakt, der dann nur noch im Rahmen der eventuellen Inanspruchnahme der Notbetreuung besteht, kann das Risiko einer Übertragung zwischen den betreuten Kindern, den Erziehungsberechtigten und dem Personal der Kindertageseinrichtungen und erlaubnispflichtigen Kindertagespflegestellen gesenkt und damit die Weiterverbreitung des Virus vermieden werden. 
 
Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 30. April 2021 außer Kraft. Das Gesundheitsamt kann diese Allgemeinverfügung zu einem früheren Zeitpunkt aufheben, falls es die Lage zulässt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist als Download abrufbar.

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