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NachrichtenNachricht

Veröffentlichung von Ehejubiläen und Altersjubiläen



Die Gemeindeverwaltung Salach veröffentlicht Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr und dann in Abständen von 5 Jahren (85./90./95. usw.), wenn Sie dieser Veröffentlichung nicht widersprochen haben.
Bei Ehejubiläen werden der 50. Hochzeitstag, 60. Hochzeitstag und dann alle weiteren im Abstand von 5 Jahren veröffentlicht. Eine weitere Veröffentlichung auf Wunsch des betreffenden Bürgers ist nicht gestattet.

Wenn Sie eine Veröffentlichung nicht wünschen, können Sie uns dieses telefonisch gerne mitteilen oder Sie können im Einwohnermeldeamt im Bürger- und Gesundheitshaus gerne einen Widerspruch zur Veröffentlichung bekanntgeben. Ebenfalls können Sie uns auch gerne eine E-Mail senden unter: info(at)salach.de

Für Bewohner in Pflegeheimen gilt ein besonderer Schutz für Veröffentlichungen. Daher wird nur auf persönlichem Wunsch durch die Jubilarin bzw. des Jubilaren oder dessen Angehörigen Jubiläen veröffentlicht. Melden Sie sich bitte rechtzeitig vorher im Rathaus.