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NachrichtenNachricht

Erweiterung der Notbetreuung in den Salacher Kindergärten


Notbetreuung in den Salacher Kindergärten
 
Sehr geehrte Eltern,
 
ab 27. April 2020 wird die Notbetreuung in den Salcher Kindergärten ausgeweitet.
 
Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind. Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen genügt eine Eigenbescheinigung. Weiterhin bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder  von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
 
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle nach Absatz 2 teilnahmeberechtigten Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, sind vorrangig die Kinder aufzunehmen,
 
1. bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur nach Absatz 8 der Corona-Verordnung tätig und unabkömmlich ist oder
 
2. für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich
 
3. die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
 
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um die nach den Ziffern 1 bis 3 teilnahmeberechtigten Kinder aufzunehmen, entscheidet die Gemeinde bzw. der Träger der Einrichtung nach pflichtgemäßem Ermessen über die Aufnahme der Kinder.

Weitere aktuelle Informationen rund um das Thema Notbetreuung sind auf dem Internetauftritt des Kultusministeriums zusammengestellt:

Informationen des Kultusministeriums 
 

Für die Anmeldung zur Notbetreuung wenden Sie sich bitte an Ihren Kindergarten.
Beachten Sie bitte, dass für die Anmeldung und Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme Ihrer Kinder für die Notbetreuung 2-3 Tage Vorlaufzeit erforderlich sind, v.a. wenn die Aufnahmekapazitäten eng werden.