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NachrichtenNachricht

Informationen für Gewerbetreibende zu finanziellen Hilfen *Update*


Um Unternehmen die im Rahmen der gegenwärtigen Corona-Krise gefährdet sind zu unterstützen wurden Unternehmenskredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zur Verfügung gestellt. Das Bundesfinanzministerium: „Wir werden ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufstellen. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies unverschuldete Finanznöte lindern. Über ihre Hausbanken erhalten Unternehmen den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank.“

Dieser Schutzschild sieht unter anderem vor:
-          Erleichterung der Kurzarbeit. Gibt es nicht mehr genug Arbeit für Ihre Angestellten, können Sie nun eher Kurzarbeitergeld beantragen. Bislang ging das nur, wenn ein Drittel Ihrer Mitarbeiter nichts mehr zu tun hatte. Nun reichen bereits 10 % für den staatlichen Zuschuss.
-          Mehr Flexibilität bei Steuern. Beispielsweise können Steuerzahlungen aufgeschoben und Vorauszahlungen reduziert werden. Auch wird bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.
-          Stärkung des europäischen Zusammenhalts. Europäische Maßnahmen wie beispielsweise eine „Corona Response Initiative“ in Höhe von 25 Milliarden Euro sollen bald folgen.
-          Hilfspaket in Milliardenhöhe. Im Zentrum dieses Pakets steht eine Stärkung der KfW-Bank und der Landesförderinstitute. Diese sollen Unternehmen aller Größen mit zusätzlichen Förderungen unter die Arme greifen. Kleinstunternehmer und Freiberufler sind ausdrücklich eingeschlossen.

Derzeit unterteilt die KfW die Finanzhilfen zwischen:
-          Unternehmen die 5 Jahre und länger am Markt sind
-          Unternehmen die unter 5 Jahre am Markt sind
-          Unternehmen in der Gründungsphase

Die KfW hat Ihre Bedingungen zu bisherigen Krediten gelockert und verfügt nun über mehr Mittel. Derzeit übernimmt Sie das Risiko von bis zu 80% für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. Euro Kreditvolumen und öffnet die Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro. Ein weiteres Sonderprogramm für kleinere Unternehmen muss derzeit noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden und dürfte bald ebenfalls zur Verfügung stehen.

Das Landesförderinstitut Baden-Württemberg kann Ihnen außerdem bezüglich Bürgschaften oder bei kurzfristigen Liquiditätsbedarf helfen und insbesondere für kleinere Unternehmen hat das Bundesministerium für  Wirtschaft und Energie aktuell eine Hotline eingerichtet, unter der Sie sich über die verschiedenen Möglichkeiten informieren können:
030/18615-1515, Mo-Fr., 9-17 Uhr.

Bezüglich der Steuerlichen Maßnahmen können Steuerstundungen bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Darüber hinaus können nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermess-betrages für Zwecke der Vorauszahlungen stellen. Ein Antragsformular wird zu Beginn der KW 13 erwartet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreis Göppingen hat ebenfalls eine Informationsseite für Unternehmen eingerichtet. Bitte beachten Sie die sehr detaiilierten Informationen die dort - stets aktualisiert - eingestellt werden. Zur Website gelangen Sie hier.


Wir halten diese Informationsseite stets aktuell. Bitte rufen Sie diese daher regelmäßig auf, um über etwaige Änderungen oder Neuerungen im Bilde zu sein.
Letzte Änderung: 23.03.2020 um 11:46 Uhr