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NachrichtenNachricht

Einrichtung einer Notbetreuung für Kinder von Eltern mit Arbeitsplätzen in kritischen Infrastrukturen


Die Staufeneckschule und die vier Salacher Kindergärten bleiben ab Dienstag, 17.03.2020 wegen des Coronavirus geschlossen. Für Kinder bis einschließlich der 6. Klasse, deren Eltern beide Beschäftige von in der Krise besonders wichtigen Berufsgruppen sind, wird eine Notbetreuung eingerichtet. Ebenso natürlich für Alleinerziehende, die in entsprechenden Berufen tätig sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Berufsgruppen bzw. Bereiche:

Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere
1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimmten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste, auch soweit sie
über die Bestimmung des Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,
3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justiz- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,
4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
5. Rundfunk und Presse,
6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im Linienverkehr eingesetzt werden,
7. das Personal der Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
8. Bestatter.

Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen und die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, wenden sich bitte zeitnah telefonisch an ihren Kindergarten bzw. an die Staufeneckschule, um die Kinder anzumelden. 

Die Gemeindeverwaltung