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NachrichtenNachricht

Aus der Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2019


Aufstellung des Bebbaungsplans Schachenmayr beschlossen
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 19.02.2019
 

Zunächst gab Bürgermeister Julian Stipp bekannt, dass der Haushalt für das Jahr 2019 von der Rechtsaufsicht genehmigt wurde.
 
Gemäß Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 20.03.2018 sollen Teilflächen des bisher ausschließlich gewerblich genutzten Schachenmayr-Areals für eine Wohnnutzung entwickelt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die hierfür erforderlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
 
Ziele und Zwecke der Planung
  • Entwicklung des östlichen Bereichs überwiegend für Wohnnutzung mit gemischten Bauformen, insbesondere Reihen- und Mehrfamilienhäuser
  • Erhalt und Ertüchtigung der denkmalgeschützten Bestandsgebäude entlang der Bahnlinie für eine Wohnnutzung bzw. das Wohnen sowie nicht störende gewerbliche Nutzungen
  • Deckung des Stellplatzbedarfs durch Schaffung von Parkierungsmöglichkeiten z.B. in Form eines Parkhauses
  • Sicherung der gewerblichen Nutzung im südwestlichen Bereich
  • Herstellung einer West-Ost-Erschließungsstraße in Verlängerung der Eduardstraße
  • Anlegung einer öffentlichen Grünflächen im Bereich der Fils mit entsprechender Zuwegung entlang des Ufers
Der Gemeinderat fasste einstimmig folgenden Beschluss:
 
Für den im Abgrenzungsplan vom 24.01.2019 dargestellten Bereich werden gem. § 2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Schachenmayr-Areal“ und örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO aufgestellt.
 
In Baden-Württemberg verfügt fast jede Kommune über einen eigenen Gutachterausschuss. Diese Kleinteiligkeit hat zur Folge, dass es in den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Gutachterausschüsse meist an der erforderlichen Datengrundlage (zu geringe Zahl auswertbarer Kaufverträge, mindestens 1000 pro Jahr wären erforderlich) für die Ableitung wertrelevanter Daten einerseits und / oder der benötigten Personalausstattung andererseits fehlt. Nach langer Diskussion hat das Land Baden-Württemberg jetzt mit einer Änderung der rechtlichen Grundlagen auf diese Problematik reagiert. Die Gutachterausschüsse mehrere Kommunen können sich jetzt zusammenschließen. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat daher vor, sich einer Kooperation mit der Stadt Göppingen und weiteren Kommunen anzuschließen. Der Salacher Gutachterausschuss müsste vorher aufgelöst werden. Die Kosten werden sich voraussichtlich auf ca. 1,50 € pro Einwohner und Jahr belaufen. Der Gemeinderat stimmte mit einer Enthaltung mehrheitlich der Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses der Gemeinde Salach nach §§ 192-197 BauGB auf die Stadt Göppingen zu.
 
Anschließend befasste sich der Gemeinderat mit der europaweiten Bündelausschreibung  für den kommunalen Energiebedarf im NEV-Gebiet. Hier fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
 
1.  Die Gemeinde Salach beteiligt sich als Mitglied des NEV an der europaweiten Bündelausschreibung 2020-2022 für den kommunalen Strombedarf durch die Gt-service GmbH.
 
2.  Als aktiver Beitrag der Gemeinde Salach zum Klimaschutz werden weiterhin alle gemeindlichen Objekte inklusive der Straßenbeleuchtung mit Ökostrom versorgt. Der Strombedarf hierzu wird über das Los „Ökostrom“ des NEV ausgeschrieben.
 
3.  Die Gt-service GmbH wird durch den Gemeinderat zur Auftragsvergabe bevollmächtigt.
 
4.  Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte für die Beteiligung an der Bündelausschreibung einzuleiten.
 
5.  Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-servie GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde Salach ab 01.01.2020 dauerhaft zu beauftragen.

Der Gemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidungen für die Vergabeleistungen an die Gt-Service GmbH, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der jeweiligen Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
 
Unter dem Punkt Verschiedenes brachte die CDU-Fraktion einen Antrag zum Fußweg nach Staufeneck ein. Hier soll geklärt werden, ob der Weg, der sich aktuell in Privatbesitz befindet, im Rahmen der Flurbereinigung Bärenbach in das Eigentum der Gemeinde übernommen oder ein entsprechendes Wegerecht eingetragen werden kann.
 
Die SPD-Fraktion beantragte die Verwaltung zu prüfen, ob für die Hauptstraße eine Tempo 30 Regelung eingeführt werde kann. Außerdem soll geprüft werden, ob sich eine Verkehrsführung ohne Ampelanlage in der Ortsmitte positiv auswirken würde.