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NachrichtenNachricht

Aus der Sitzung des Gemeinderates am 22.01.2019


Professionelle Projektsteuerung für das Schachenmayr-Areal
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 22.01.2019

 
Bürgermeister Julian Stipp begrüßte am 22.01.2019 den Gemeinderat zur ersten Sitzung im neuen Jahr. Er gab bekannt, dass die Gemeinde einen Förderbescheid für eine Förderung im Rahmen des Programms „Chancen durch Bildung – Investitionsoffensive Ganztagsschulen“ des Kultusministeriums in Höhe von 442.000 € erhalten hat. Beantragt wurden die Fördermittel für die Erweiterung der Mensa und die Aufstockung des Grundschulgebäudes.
 
Aus den Reihen der Zuschauer wurde im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Bürgerfragen“ angefragt, ob die Gemeinde Informationen zu den geplanten Lärmschutzwänden am Schachenmayr-Areal veröffentlichen könne. Hier gebe es bei den Anwohnern derzeit eine große Verunsicherung. Bürgermeister Julian Stipp erläuterte, dass eine beidseitige Lärmschutzwand entlang der Bahn entstehen soll.
 
Anschließend begrüßte Bürgermeister Julian Stipp Herrn Jan Currle von der KE (LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH) im Gremium. Herr Currle begleitet die Gemeinde schon seit vielen Jahren beim Sanierungsgebiet Friedrich-Eduardstraße. Das aktuell anstehende Großprojekt Entwicklung des Schachenmayr-Areals erfordert bei der Gemeindeverwaltung einen hohen Personaleinsatz und viel Koordinationsarbeit. Die Gemeinde ist daher auf die KE zugegangen, um eine externe Projektsteuerung einzurichten. Da die KE das Schachenmayr-Areal bereits seit vielen Jahren begleitet, sind hier weitreichende Sachkenntnisse vorhanden. Die
Gemeindeverwaltung könnte sich durch eine externe Projektsteuerung von der zeitfressenden Koordinationsarbeit entlasten und den Investoren einen fachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Projektsteuerung an die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH einstimmig zu.
 
Die Versorgung von Gewerbetreibenden, Freiberuflern, Bürgern sowie öffentlichen Einrichtungen mit einer bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Breitbandversorgung (schnelles Internet) ist ein entscheidender Standortfaktor und damit von maßgeblicher struktur- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Die Region Stuttgart hat gemeinsam mit den Landkreisen, der Landeshauptstadt Stuttgart und allen Kommunen gemeinsame Ziele für den flächendeckenden Glasfaserausbau formuliert. Demnach sollen bis 2025 jeder zweite Haushalt sowie alle Industrie-, Dienstleistungsunternehmen und Gewerbe sowie alle förderfähigen Schulen mit Glasfaser bis ins Gebäude (FTTH) angeschlossen sein. Bis 2030 sollen insgesamt 90 % aller Haushalte von einem gigabitfähigen glasfaserbasierten Anschluss profitieren. Diese Ziele sollen und könnten durch die Kooperation mit der Deutschen Telekom erreicht werden. Im Landkreis Göppingen soll daher einen „Zweckverband Gigabit Landkreis Göppingen“ gegründet werden. Die anderen Landkreise in der Region verfahren genauso. Die Zweckverbände wollen dann gemeinsam eine „Gigabit Region Stuttgart GmbH“ gründen.
Die GmbH soll die Landkreise und die Kommunen bei den Verhandlungen mit der Telekom zum Breitbandausbau unterstützen und das notwendige Know-How für dieses Thema bündeln. Damit der Zweckverband gegründet werden kann, ist die Zustimmung der einzelnen Kommunen notwendig. Der Gemeinderat fasste mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mehrheitlich folgenden Beschluss:
  • 1. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Gründung und dem Beitritt der Gemeinde Salach durch Vereinbarung der Verbandsatzung des „Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen“ zu. Die Zustimmung gilt ausdrücklich auch für den Fall einer etwaigen Änderung des Mitgliederbestandes gem. Anlage 1 zur Verbandsatzung.  Die jährliche Umlage soll für die Gemeinde € 0,50/EW betragen.   
  • 2. Der Gemeinderat stimmt zugleich der Gründung und dem Beitritt des Zweckverbandes zur Gigabit Region Stuttgart GmbH durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages nebst Erwerb eines Geschäftsanteiles in Höhe von 7.143,00 EUR zu. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister oder einen von ihm benannten Vertreter in der Verbandversammlung des "Zweckverbandes Gigabit Landkreis Göppingen", die Organe des Zweckverbandes zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen und Maßnahmen zu bevollmächtigen. Hierzu gehören insbesondere:
  • • Zustimmung zum Beitritt zur Gigabit Region Stuttgart GmbH,
  • • Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag der Gigabit Region Stuttgart GmbH,
  • • Zustimmung zur Einzahlung und Einbringung des Anteils des Zweckverbandes am Stammkapital gemäß § 4 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags der Gigabit Region Stuttgart GmbH durch Übernahme eines Geschäftsanteils zum Nennbetrag in Höhe von 7.143,00 EUR.
  • • Zustimmung zum Abschluss einer gesonderten Finanzierungsvereinbarung des Zweckverbandes über einen Gesellschafterbeitrag als jährliche Einlage des Zweckverbandes in die Kapitalrücklage der Breitband-Service-Gesellschaft Region Stuttgart mbH bis 31.12.2030 in Höhe von jährlich 142.800,00 EUR (inkl. Umsatzsteuer).
  • •Grundsätzliche Zustimmung zum Abschluss einer Kooperationsrahmenvereinbarung zwischen der regionalen Gesellschaft und der Deutschen Telekom AG  über den Breitbandausbau in der „Gigabitregion Stuttgart“.        
 
3. Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, den Beitritt zum Kooperationsrahmenvertrag für die Gemeinde Salach mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung nach Vorliegen der Kooperationsrahmenvereinbarung/ Umsetzungsvereinbarung zu erklären.

Ein weiteres sehr komplexes Thema ist die Bewertung des Urteils des BGH zum Forst-Kartellverfahren (Forststrukturreform). Als Reaktion auf das Urteil wurde zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Spitzenverbänden das sogenannte „Kooperationsmodell“ erarbeitet. Das Kooperationsmodell weist folgende Merkmale auf:
  • ·Die Forstverwaltung mit Betreuung des Kommunal- und Privatwaldes sowie der hoheitlichen Aufgaben ressortiert im Landratsamt.
  • ·Der Holzverkauf in der Forstverwaltung ist nicht möglich. Er kann aber als kommunale, freiwillige Aufgabe des Landratsamtes in der Holzverkaufsstelle durchgeführt werden. Alternativ wäre der Holzverkauf in einer unabhängigen Organisationsform zu organisieren (Genossenschaft, Forstbetriebsgemeinschaft). In Frage käme auch eine Kooperation mit Nachbarlandkreisen.
  • ·Die fallweise Beratung des Privatwaldes erfolgt kostenfrei.
  • ·Die Betreuungsleistungen der Forstverwaltung werden zu Gestehungskosten (bisher noch nicht definiert, dürfte sich jedoch im Bereich Vollkosten bewegen) angeboten. Die Leistungen müssen nicht ausgeschrieben werden
  • ·Die forsttechnische Betriebsleitung (Geschäftsführung, Nachhaltigkeitssicherung) soll weiterhin kostenfrei sein.
 
Der Gemeinderat stimmte der forstlichen Betreuung nach dem „Kooperationsmodell“ einstimmig zu.
 
Der Kirchturm der katholischen Kirche St. Margaretha wurde saniert. Entsprechend der Kirchenvermögensausscheidungsurkunde hat sich die Gemeinde Salach an den Kosten der Turmsanierung mit 50% zu beteiligen. Hier wurde auf Grundlage der kirchlichen Kostenkalkulation ein Gemeindeanteil von 70.000 € finanziert. Nach der nun vorgelegten Abrechnung steigt der Anteil der Gemeinde auf 89.719,72 €. Die Kostensteigerung erklärte Ortsbaumeister Hannes-Dietrich Keyn in der Sitzung damit, dass es zu höheren Ausschreibungsergebnissen kam und, wie bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes nicht anders zu erwarten, während der Bauarbeiten auch auf unerwartete Entdeckungen reagiert werden musste. Der Gemeinderat stimmte der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 19.719,72 € einstimmig zu.  
 
Im Anschluss einigte sich der Gemeinderat auf die Besetzung des Gemeindewahlausschusses. Der Gemeindewahlausschuss lässt die Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl zu und stellt das Wahlergebnis fest. Nach vorheriger Rücksprache mit den Gemeinderatsfraktionen setzt sich der Gemeindewahlausschuss wie folgt zusammen:
 
Vorsitzender: Markus Blessing
Stv. Vorsitzender: Hans Paflik
Beisitzer: Gerd Pfeiffer (Stv. Thomas Herp), Gabriele Beckert (Stv. Michaela Spachmann), Ute Fischer (Stv. Herbert Wild)
Schriftführerin: Christina Russ (Stv. Gabriele Dory) 
 
Wie jedes Jahr zu Jahresbeginn beschloss der Gemeinderat eine Änderung der Satzung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen, um die Verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2019 festzulegen. Der Beschluss wurde mit zwei Enthaltungen mehrheitlich gefasst.
 
Zu guter Letzt beschloss der Gemeinderat einstimmig über die Annahme von Spenden in Höhe von 3.306,80 €.