Dienstleistung
Wasseranschluss anmelden
Jedes Gebäude ist im Normalfall an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen. Das Wasser in Salach wird vom Zweckverband Eislinger Wasserversorgungsgruppe bezogen.
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Vorzimmer Finanzverwaltung
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Vorzimmer Finanzverwaltung
Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten diese.
Das entnommene Wasser wird über Wasserzähler erfasst. Alle Wasserzähler werden einmal jährlich zum 31.12. vom Verbraucher oder von Beauftragten der Gemeinde abgelesen. Anschließend wird eine gemeinsame Abrechnung für Wasserzins und Abwassergebühren erstellt. Während des Jahres sind vierteljährlich Vorauszahlungen auf die voraussichtliche Gebührenschuld zu zahlen.
Wasserzins 2013 bis 2016:
2,30 € je m³ (zzgl. 7% MwSt.) seit 01.01.2013 (unverändert)
Wasserzins 2017:
2,40 € je m³ (zzgl. 7% MwSt.)
Wasserzins 2018:
2,54 € je m³ (zzgl. 7% MwSt.)
Wasserzins 2019:
2,49 € je m³ (zzgl. 7% MwSt.)
Für den Wasserzähler ist eine feste Grundgebühr zu entrichten, sie ist von der Zählergröße abhängig und beträgt zurzeit für einen normalen Hauswasserzähler 14,40 € (zzgl. 7 % MWSt.) im Jahr.
Bitte beachten Sie: Die Gemeinde rechnet nur den Hauptwasserzähler (d.h. den Zähler direkt am Hausanschluss) ab. Eventuell vorhandene Zwischenzähler oder Wohnungswasserzähler sind vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung abzurechnen!
2,30 € je m³ (zzgl. 7% MwSt.) seit 01.01.2013 (unverändert)
Wasserzins 2017:
2,40 € je m³ (zzgl. 7% MwSt.)
Wasserzins 2018:
2,54 € je m³ (zzgl. 7% MwSt.)
Wasserzins 2019:
2,49 € je m³ (zzgl. 7% MwSt.)
Für den Wasserzähler ist eine feste Grundgebühr zu entrichten, sie ist von der Zählergröße abhängig und beträgt zurzeit für einen normalen Hauswasserzähler 14,40 € (zzgl. 7 % MWSt.) im Jahr.
Bitte beachten Sie: Die Gemeinde rechnet nur den Hauptwasserzähler (d.h. den Zähler direkt am Hausanschluss) ab. Eventuell vorhandene Zwischenzähler oder Wohnungswasserzähler sind vom Hauseigentümer oder der Hausverwaltung abzurechnen!
Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
Wasserversorgungssatzung (siehe unten)
Wasserversorgungssatzung (siehe unten)