Betreuung für Kinder unter 3 Jahren
Die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren stellt die Kommunen und die sonstigen
Träger vor große Herausforderungen. Bis zum Jahr 2013 gibt es einen
Rechtsanspruch für ein Betreuungsangebot in der Altersgruppe der ein- und
zweijährigen Kinder.
Konkret heißt das, die Betreuung in Kinderkrippen und durch Tagesmütter für
etwa ein Drittel der Kinder.
Erste Überlegungen zusammen mit den Kindergartenträgern sehen die Einrichtung
von Kinderkrippen ab 2011 vor. Der Bund fördert den Neubau bzw. Umbau mit
Festbeträgen bis zum Jahr 2013. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die
Betriebskosten durch den Bund und das Land bezuschusst. Trotzdem kommen sowohl
beim Bau und vor allem beim Betrieb erhebliche Kosten auf die Gemeinde zu.
Bereits vorweg wurden zwei Schritte umgesetzt, nämlich
- Ausbau der Tagespflege bzw.
Tagesmütterbetreuung
- Betreuung der 2-3-jährigen Kinder im
Kindergarten St.
Elisabeth, Hölderlinstr.
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- Betreuung der 2 3/4-järigen Kinder im Kindergarten,
Sonnenblume, Eythstr. 25
Voraussetzungen für die U3-Betreuung sind zunächst,
dass die Erziehungsberechtigten
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder
Hochschulausbildung befinden, oder
- an einer Eingliederungsmaßnahme nach Hartz IV teilnehmen oder
- das Wohl des Kindes sonst nicht gewährleistet ist.
Bei Erreichen des dritten Lebensjahres haben Sie dann zwei Wahlmöglichkeiten:
Ihr Kind darf gerne den Kindergarten St. Elisabeth/Sonnenblume weiter besuchen –
aus entwicklungspsychologischer Sicht wäre dies auch sinnvoll, da sich Ihr Kind
dann an keine neuen Bezugspersonen gewöhnen müsste. Genauso kann Ihr Kind aber
auch in eine andere Einrichtung von Salach wechseln, die vielleicht näher an
Ihrem Wohngebiet liegt oder andere Öffnungszeiten anbietet, sofern dort Platz
vorhanden ist.
Die Betreuung der Kinder von 2-3 wurde bisher auf die Vorgaben des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes begrenzt. Zusammen mit dem Kindergarten wird
geprüft, ob wir schon im kommenden Kindergartenjahr auch andere 2-jährige Kinder
aufnehmen können. Wir werden Sie darüber rechtzeitig informieren.
Verkleinerung der Gruppenstärke
Um auf die besonderen Bedürfnisse 2-3-jähriger Kinder gezielt eingehen zu
können, wird im Kindergarten St. Elisabeth die Gruppengröße auf maximal 15
Kinder pro Gruppe reduziert. Das heißt, in jeder Gruppe können dann bis zu elf
Kinder im Alter von 3-6 Jahren und bis zu vier 2-3-jährige Kinder betreut
werden. Die reduzierte Belegungsstärke lässt sich im kommenden Kindergartenjahr
noch nicht voll umsetzen lassen, spätestens im nächsten Kindergartenjahr wird
dies durch die zurück gehenden Geburtenzahlen aber möglich sein.
Im Kindergarten wurde zudem die Sprachhilfe für die 3- und 4jährigen Kinder
ausgebaut, um vorhandene Sprachdefizite möglichst schnell aufzuholen. Die 5- und
6-jährigen Kinder erhalten eine alters- und entwicklungsgerechte Sprachförderung
nach dem Modell der Landesstiftung.
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeit kann je nach Bedarf unterschiedlich gewählt werden:
- Regelgruppe
von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr,
außer Freitagnachmittag
- Flexible Öffnungszeit
Regelgruppe + bis zu ½ Stunde vor der
Öffnung bzw. nach der Schließung und
zwei Nachmittage
- Verlängerte Öffnungszeit
7.00 – 13.00 Uhr (wenn genügend Bedarf
vorhanden).
Verbindliche Anmeldung
Die Anmeldungen können jederzeit im Rathaus Zimmer 204 vorgenommen werden.
Gerne senden wir Ihnen auch das Anmeldeformular nach telefonischer Anfrage unter
Tel. 4008 – 31 zu. Dort erhalten Sie auch gern weitere
Auskünfte.