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Der erste Kindergarten in Salach entstand durch eine Stiftung der Frau Kommerzienrätin Hattie Bareiß am 18.12.1927.

Da die Kinderzahlen ständig wuchsen, wurde am 5.10.1957 ein zweiter Kindergarten von der Gemeinde in Betrieb genommen.
Im Laufe der Jahre folgten weitere Kindertagesstätten, so dass Salach zu jeder Zeit ausreichend Kindergartenplätze bereitstellen konnte.

Durch die Schaffung entsprechender räumlicher Voraussetzungen im Kindergartenbereich hat die Gemeinde Salach die Grundlagen für die Entwicklung der Persönlichkeit ihrer jüngsten Bürger gelegt. So kommt dem spielerischen Einüben sozialen Verhaltens als Unterstützung und Ergänzung des elterlichen Erziehungsauftrags eine ganz zentrale Bedeutung zu.

Aktuell sind insgesamt vier Einrichtungen mit 12 Gruppen vorhanden.

Nach dem heutigen Kenntnisstand reichen die Kindergartenplätze bei einer Regelbelegung für den absehbaren Bedarf aus.


 

Betreuung für 2-3-jährige Kinder im Kindergarten St. Elisabeth, Hölderlinstr. 20 seit September 2007

Betreuung für Kinder unter 3 Jahren

Die Betreuung für Kinder unter 3 Jahren stellt die Kommunen und die sonstigen Träger vor große Herausforderungen. Bis zum Jahr 2013 gibt es einen Rechtsanspruch für ein Betreuungsangebot in der Altersgruppe der ein- und zweijährigen Kinder.

Konkret heißt das, die Betreuung in Kinderkrippen und durch Tagesmütter für etwa ein Drittel der Kinder.

Erste Überlegungen zusammen mit den Kindergartenträgern sehen die Einrichtung von Kinderkrippen ab 2011 vor. Der Bund fördert den Neubau bzw. Umbau mit Festbeträgen bis zum Jahr 2013. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die Betriebskosten durch den Bund und das Land bezuschusst. Trotzdem kommen sowohl beim Bau und vor allem beim Betrieb erhebliche Kosten auf die Gemeinde zu.

Bereits vorweg wurden zwei Schritte umgesetzt, nämlich

-  Ausbau der Tagespflege bzw. Tagesmütterbetreuung
Betreuung der 2-3-jährigen Kinder im Kindergarten St. 
   Elisabeth, Hölderlinstr. 20
- Betreuung der 2 3/4-järigen Kinder im Kindergarten,
   Sonnenblume, Eythstr. 25

Voraussetzungen für die U3-Betreuung sind zunächst, dass die Erziehungsberechtigten

  • einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder
  • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden, oder
  • an einer Eingliederungsmaßnahme nach Hartz IV teilnehmen oder
  • das Wohl des Kindes sonst nicht gewährleistet ist.

Bei Erreichen des dritten Lebensjahres haben Sie dann zwei Wahlmöglichkeiten: Ihr Kind darf gerne den Kindergarten St. Elisabeth/Sonnenblume weiter besuchen – aus entwicklungspsychologischer Sicht wäre dies auch sinnvoll, da sich Ihr Kind dann an keine neuen Bezugspersonen gewöhnen müsste. Genauso kann Ihr Kind aber auch in eine andere Einrichtung von Salach wechseln, die vielleicht näher an Ihrem Wohngebiet liegt oder andere Öffnungszeiten anbietet, sofern dort Platz vorhanden ist.

Die Betreuung der Kinder von 2-3 wurde bisher auf die Vorgaben des Tagesbetreuungsausbaugesetzes begrenzt. Zusammen mit dem Kindergarten wird geprüft, ob wir schon im kommenden Kindergartenjahr auch andere 2-jährige Kinder aufnehmen können. Wir werden Sie darüber rechtzeitig informieren.

Verkleinerung der Gruppenstärke

Um auf die besonderen Bedürfnisse 2-3-jähriger Kinder gezielt eingehen zu können, wird im Kindergarten St. Elisabeth die Gruppengröße auf maximal 15 Kinder pro Gruppe reduziert. Das heißt, in jeder Gruppe können dann bis zu elf Kinder im Alter von 3-6 Jahren und bis zu vier 2-3-jährige Kinder betreut werden. Die reduzierte Belegungsstärke lässt sich im kommenden Kindergartenjahr noch nicht voll umsetzen lassen, spätestens im nächsten Kindergartenjahr wird dies durch die zurück gehenden Geburtenzahlen aber möglich sein.

Im Kindergarten wurde zudem die Sprachhilfe für die 3- und 4jährigen Kinder ausgebaut, um vorhandene Sprachdefizite möglichst schnell aufzuholen. Die 5- und 6-jährigen Kinder erhalten eine alters- und entwicklungsgerechte Sprachförderung nach dem Modell der Landesstiftung.

Betreuungszeiten

Die Betreuungszeit kann je nach Bedarf unterschiedlich gewählt werden:

  • Regelgruppe
    von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr,
    außer Freitagnachmittag
  • Flexible Öffnungszeit
    Regelgruppe + bis zu ½ Stunde vor der Öffnung bzw. nach der Schließung und
    zwei Nachmittage
  • Verlängerte Öffnungszeit
    7.00 – 13.00 Uhr (wenn genügend Bedarf vorhanden).

Verbindliche Anmeldung

Die Anmeldungen können jederzeit im Rathaus Zimmer 204 vorgenommen werden. Gerne senden wir Ihnen auch das Anmeldeformular nach telefonischer Anfrage unter Tel. 4008 – 31 zu. Dort erhalten Sie auch gern weitere Auskünfte.


 



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