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Förderprogramme der Gemeinde
Gemeinderat und Verwaltung unternehmen vielfältige Anstrengungen um Salach
noch lebenswerter zu machen und für unsere Nachkommen zu erhalten. Dabei ist die
Gemeinde jedoch auch auf die Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger
angewiesen, denn viele Zielsetzungen, gerade auch im Bereich des Umweltschutzes,
können nämlich nur gemeinsam erreicht werden. Mit den folgenden Förderprogrammen
unterstützt und honoriert die Gemeinde Salach engagierte Bürgerinnen und Bürger,
die sich im Sinne des Gemeinwohls einsetzen:
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Streuobstförderung
Insgesamt unterstützt die Gemeinde die Erhaltung der Streuobstbestände im
Rahmen ihres Förderprogrammes mit jährlich 6.000 €. So erhalten Landwirte als
Entschädigung für die durch Streuobstbestände entstehenden Erschwernisse bei der
Nutzung Ihrer landwirtschaftlichen Flächen einen Entschädigung
von 2,60 € pro Baum. Darüberhinaus wird der Kauf von
Streuobstbäumen zu 50 % bezuschußt. Hinzu kommt eine Entschädigung für die
ordnungsgemäße Obstbaumpflege zwischen 5,20 und 12,80 € pro Baum. Zur
Sicherung der wertvollen Streuobstbestände vor Birnengitterrost koordiniert die
Gemeinde zusammen mit der Jagdgenossenschaft auch eine jährliche
Spritzaktion.
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Extensivierungsprogramm
Bedingt durch die intensive Bewirtschaftung nimmt die Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen stetig ab. Die Gemeinde gewährt deshalb eine finanzielle Entschädigung an Landwirte, die sich vertraglich verpflichten, geeignete Flächen künftig nur noch extensiv zu bewirtschaften. Eine extensive Nutzung bedeutet, daß die Flächen nur 1-2 Mal jährlich gemäht werden dürfen, die erste Mahd nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen darf und eine Düngung sowie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden und Fungiziden untersagt ist.

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Sanierungsförderung
Für Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Kaffeegasse"
besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Abbruch- und Neubaumaßnahmen zu erhalten. Die
Fördersätze betragen bei Gebäuden mit Wohnnutzung 27 % der förderfähigen
Modernisierungskosten. Bei gewerblicher Nutzung gilt ein Fördersatz von 22,5 %
Wenn ein nicht erhaltungswürdiges Gebäude abgebrochen werden soll, ist eine
Förderung in Höhe von 75 % der Abbruchkosten sowie 100 % des Gebäuderestwertes
der untergehenden Substanz vorgesehen. Eine Förderung ist jedoch nur möglich,
wenn vor Beginn der Maßnahme eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung
zwischen Eigentümer und Gemeinde abgeschlossen wird.
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Hinweise zu allen Förderprogrammen
Bei den Förderprogrammen handelt es sich größtenteils um
Freiwilligkeitsleistungen. Die Gewährung der einzelnen Förderungen kann deshalb
nur vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat erfolgen. Bitte
stimmen Sie alle Maßnahmen vor Beginn mit der Gemeinde ab. Bereits begonnene
Maßnahmen können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden. Weitere
Informationen zu den genauen Förderbestimmungen erhalten Sie gerne auf dem
Rathaus.
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