Salach, 27.01.2009
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Wohnraumförderung


Landeswohnraumförderungsprogramm 2009

Das Landeswohnraumförderungsprogramm 2009 wurde im Gemeinsamen Amtsblatt vom 29.12.2008, Nr. 12 veröffentlicht und ist seit 01.01.2009 in Kraft.

Gefördert werden können der Bau und Erwerb von neuem oder bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung durch Ehepaare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften (Paare) und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind, schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen, junge kinderlose Paare, bei denen keine der Personen älter als 45 Jahre ist und denen kein Kind angehört, wenn diese mit dem Gesamteinkommen die zulässige Einkommensgrenze nach Nummer 3.1 der Verwaltungsvorschrift zum Wohnraumförderungsprogramm 2009 einhalten.

Familien mit Kindern können zinsverbilligte Darlehen beantragen. Junge kinderlose Paare können Optionsdarlehen mit der Zusage einer Ergänzungsförderung erhalten. Kommen nach dem Zeitpunkt der Darlehensgewährung Kinder zum Haushalt hinzu, kann zwischen einer entschädigungslosen Sondertilgung zur Verminderung der Restschuld oder einer Zinsverbilligung zur Verminderung der monatlichen Rate gewählt werden.

Die Anträge können auf dem Vordruck 9010 der L-Bank bei der  Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt eingereicht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Baubeginn bzw. der Kaufvertragsabschluss vor Darlehenszusage durch die L-Bank förderschädlich ist. Auch der Kaufvertragsabschluss mit Rücktrittsrecht ist förderschädlich.

In diesem Jahr wird erstmals die Schaffung von Mietwohnraum durch den Bau von neuem Wohnraum zur Vermietung in Groß- und Universitätsstädten sowie an sonstigen Hochschulstandorten (einschließlich der Standorte von Berufsakademien) gefördert.

Zentrale Unterschiede gegenüber der bis 2006 praktizierten Mietwohnraumförderung des Landes sind:

- Die Beschränkung auf eine Objektförderung, das heißt der Verzicht auf die bisherige Kombination mit einer Subjektförderung,

-  Die Lösung von den bisherigen Gebietskategorien als Zugangs- bzw. Bemessungskriterien zugunsten einer Ausrichtung auf Groß- und Universitätsstädte sowie sonstige Hochschulstandorte des Landes als strukturelle Bedarfsschwerpunkte,

-   Die europarechtlich gebotene Abschichtung zwischen einer ausschließlich dem Mieter zugute kommenden Mietsubvention gegenüber der jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmiete und einer dem Investor zugute kommenden Bindungssubvention, mit der dessen spezifische Nachteile aufgrund der gesetzlichen Bindungsfolgen ausgeglichen werden.

Anträge für die Mietwohnraumförderung können mit den vorgesehenen Vordrucken der L-Bank bis zum 31.Mai 2009 beim Landratsamt eingereicht werden. Die L-Bank entscheidet bis zum 31.Juli 2009 über die Reihenfolge der förderfähigen Anträge. Sofern in dieser Vergaberunde das Budget nicht ausgeschöpft wird, können dann ggf. bei der zuständigen Wohnraumförderstelle bis zum 31.Aug. 2009 erneut Anträge eingereicht werden.

Zusätzlich zu diesem Förderangebot  bietet die L-Bank  für den Neubau von Mietwohnungen für Familien mit Kindern oder Senioren ein bankeigenes Programm an.

Dieses Programm gilt landesweit ohne Bindung an Einkommensgrenzen und bietet Investoren den Vorteil, keine längerfristigen Miet- und Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen eingehen zu müssen.


 


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