Salach, 06.12.2007
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Förderprogramme


Förderprogramme der Gemeinde

Gemeinderat und Verwaltung unternehmen vielfältige Anstrengungen um Salach noch lebenswerter zu machen und für unsere Nachkommen zu erhalten. Dabei ist die Gemeinde jedoch auch auf die Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen, denn viele Zielsetzungen, gerade auch im Bereich des Umweltschutzes, können nämlich nur gemeinsam erreicht werden. Mit den folgenden Förderprogrammen unterstützt und honoriert die Gemeinde Salach engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich im Sinne des Gemeinwohls einsetzen:


 

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Streuobstförderung

Insgesamt unterstützt die Gemeinde die Erhaltung der Streuobstbestände im Rahmen ihres Förderprogrammes mit jährlich 6.000 €. So erhalten Landwirte als Entschädigung für die durch Streuobstbestände entstehenden Erschwernisse bei der Nutzung Ihrer landwirtschaftlichen Flächen einen Entschädigung von 2,60 € pro Baum. Darüberhinaus wird der Kauf von Streuobstbäumen zu 50 % bezuschußt. Hinzu kommt eine Entschädigung für die ordnungsgemäße Obstbaumpflege zwischen 5,20 und 12,80 € pro Baum. Zur Sicherung der wertvollen Streuobstbestände vor Birnengitterrost koordiniert die Gemeinde zusammen mit der Jagdgenossenschaft auch eine jährliche Spritzaktion.


 

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Extensivierungsprogramm

Bedingt durch die intensive Bewirtschaftung nimmt die Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen stetig ab. Die Gemeinde gewährt deshalb eine finanzielle Entschädigung an Landwirte, die sich vertraglich verpflichten, geeignete Flächen künftig nur noch extensiv zu bewirtschaften. Eine extensive Nutzung bedeutet, daß die Flächen nur 1-2 Mal jährlich gemäht werden dürfen, die erste Mahd nicht vor einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen darf und eine Düngung sowie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Insektiziden und Fungiziden untersagt ist.



 

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Sanierungsförderung

Für Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Kaffeegasse" besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Abbruch- und Neubaumaßnahmen zu erhalten. Die Fördersätze betragen bei Gebäuden mit Wohnnutzung 27 % der förderfähigen Modernisierungskosten. Bei gewerblicher Nutzung gilt ein Fördersatz von 22,5 % Wenn ein nicht erhaltungswürdiges Gebäude abgebrochen werden soll, ist eine Förderung in Höhe von 75 % der Abbruchkosten sowie 100 % des Gebäuderestwertes der untergehenden Substanz vorgesehen. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn vor Beginn der Maßnahme eine sogenannte Modernisierungsvereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde abgeschlossen wird.


 

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Hinweise zu allen Förderprogrammen

Bei den Förderprogrammen handelt es sich größtenteils um Freiwilligkeitsleistungen. Die Gewährung der einzelnen Förderungen kann deshalb nur vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat erfolgen. Bitte stimmen Sie alle Maßnahmen vor Beginn mit der Gemeinde ab. Bereits begonnene Maßnahmen können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden. Weitere Informationen zu den genauen Förderbestimmungen erhalten Sie gerne auf dem Rathaus.


 

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